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   BGH, 10.10.1957 - 4 StR 393/57   

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BGH, 10.10.1957 - 4 StR 393/57 (https://dejure.org/1957,738)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1957 - 4 StR 393/57 (https://dejure.org/1957,738)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1957 - 4 StR 393/57 (https://dejure.org/1957,738)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 97
  • NJW 1958, 268
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

    b) Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 1957 (BGHSt 11, 97) rechtfertigt keine andere Beurteilung.

    Der 4. Strafsenat hat jedoch in seinem bereits genannten späteren Urteil BGHSt 13, 1, in dem er erstmals die Vernehmung des Gutachters über Zusatztatsachen nach der Zeugnisverweigerung des Untersuchten weder als Sachverständiger noch als Zeuge für zulässig erachtete, selbst darauf hingewiesen, daß sich die zugrundeliegenden Fragestellungen unterschieden: In BGHSt 11, 97 sei es um die Frage gegangen, ob die von einem über sein Aussageverweigerungsrecht belehrten Zeugen gegenüber dem Sachverständigen gemachten Angaben auch dann der Begutachtung über seine Glaubwürdigkeit zugrundegelegt werden dürften, wenn der Zeuge nachträglich seine Aussage verweigert.

    Es kann dahinstehen, ob dieser Abgrenzung zu folgen ist oder ob darin nicht vielmehr eine Aufgabe des Hinweises in BGHSt 11, 97 zu sehen ist, denn es ist kaum vorstellbar, daß einem Sachverständigengutachten Tatsachen oder Äußerungen zugrundegelegt werden dürfen, die nicht auch sonst als Verfahrensstoff in die Hauptverhandlung eingeführt werden dürfen.

    Deshalb läßt sich auch mit dem Beschluß des 1. Strafsenats vom 20. Juli 1995 (StV 1995, 564 = NJW 1998, 838 mit krit. Anm. von Wohlers StV 1996, 192, Eisenberg/Kopatsch NStZ 1997, 297, Schmidt-Ricla NJW 1998, 800), der sich auf BGHSt 11, 97 beruft und mit dem das angefochtene Urteil die Verwertbarkeit der Äußerungen N. P. gegenüber der Zeugin J. zu rechtfertigen versucht, die Verwertbarkeit der Angaben zum Tatgeschehen nicht begründen.

  • OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15

    Gewerbsmäßiger Verrat von Betriebsgeheimnissen: Strafbarkeit der unbefugten

    Aus Eigennutz handelt wer sich (auch) von einem Streben nach einem materiellen oder immateriellen Vorteil leiten lässt (BGHSt 11, 97).
  • OLG Hamm, 24.05.2011 - 2 RVs 20/11

    Spontanäußerung, Verwertbarkeit, Zeugnisverweigerung

    Hinsichtlich solcher Befundtatsachen gilt § 252 StPO nicht (BGHSt 11, 97, 99; Meyer-Goßner, StPO, § 252 Rn. 10).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Daraus folgt, daß der Sachverständige, der im anhängigen Strafverfahren tätig geworden ist, über von ihm erfragte Angaben zum Tatgeschehen und damit - nach dem ihm hier erteilten Auftrag - über Zusatztatsachen weder als Sachverständiger noch als Zeuge vernommen werden darf, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung gemäß § 52 StPO die Aussage verweigert (BGHSt 13, 1 ff.; 18, 107 [109]), ohne daß es darauf ankäme, ob der Zeuge vor seiner Anhörung durch den Sachverständigen richterlich über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt worden war (vgl. BGHSt 11, 97 [99]; 13, 1 [4]).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Darlegung von Tatsachen - Verfahrensverstoß -

    c) Ist jedoch ein Zeuge im Laufe eines Verfahrens einmal.von einem Richter über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden, dürfen nachfolgende Äußerungen des Zeugen gegenüber dem Sachverständigen dem Gutachten und damit gegebenenfalls auch dem Urteil selbst dann zugrundegelegt werden, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung das Zeugnis verweigert (BGHSt 11, 97, 100).
  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Sind die vom Sachverständigen - nicht auf Grund seiner besonderen Sachkunde - ermittelten Tatsachen offenkundig oder hat sich das Gericht anderweitig von ihrer Richtigkeit überzeugt, so kann der Sachverständige in seinem Gutachten von ihnen ausgehen (vgl. BGHSt 11, 97).
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

    Die Darlegungen des Senate in seinem Urteil BGHSt 11, 97 stehen der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 211/88

    Folgen einer unterlassenen Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht bei der

    Aus der vom Landgericht erwähnten Entscheidung BGHSt 11, 97, 99 f ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 15.08.1979 - 2 StR 399/79

    Möglichkeit der Untersuchung eines Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit nach

    Es braucht deshalb nicht mehr darauf eingegangen zu werden, ob aus der bloßen Tatsache der Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung, also in der öffentlichen Sitzung und insbesondere in Gegenwart des Angeklagten, ohne weiteres geschlossen werden durfte, daß die Zeugin nach richterlicher Belehrung (vgl. hierzu BGHSt 11, 97) und nach Aufklärung darüber, daß ihre früher vor dem Richter Wilden gemachten Aussagen verwertbar sind (vgl. hierzu BGHSt 21, 12 [BGH 02.02.1966 - 2 StR 471/65]), auch gegenüber dem Sachverständigen nicht zu Angaben über die Tatvorgänge bereit sein werde.
  • BGH, 29.06.1976 - 1 StR 263/76

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Der Umstand allein, daß beide Kinder vor ihrer Anhörung durch den Sachverständigen über ihr Zeugnisverweigerungsrecht richterlich belehrt worden waren (vgl. dazu BGHSt 11, 97, 100), berechtigte unter den vorliegenden Umständen noch nicht zur Zeugenvernehmung des Sachverständigen.
  • BGH, 18.09.1959 - 4 StR 208/59
  • BGH, 26.11.1963 - 1 StR 474/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen eines Schwangerschaftsabbruches -

  • BGH, 19.06.1962 - 1 StR 147/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.02.1966 - 5 StR 83/66

    Erfolgreiche Revision gegen Verurteilung wegen Sexualdelikten - Anforderungen an

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